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SiteManager ist ein visueller Website Baukasten der niederländischen SiteManager BV. Die in AWS Frankfurt gehostete Plattform erlaubt es Agenturen und Marken, mehrsprachige Websites ohne Programmierung zu gestalten, zu pflegen und zu veröffentlichen. SiteManager setzt First Party Cookies für die Editor Sitzung und die Vorschau, während optionale Analyse, A/B Test und Marketing Module, die der Websitebetreiber aktiviert, zusätzliche Cookies setzen können, die der DSGVO und der ePrivacy Richtlinie unterliegen.
SiteManager ist ein visueller Website Baukasten der SiteManager BV mit Sitz in den Niederlanden. Beim Hosten von Kunden Websites agiert das Unternehmen als Auftragsverarbeiter. Das Produkt bietet einen Drag and Drop Editor, mehrsprachige Inhaltspflege, eine Asset Bibliothek und die Ein Klick Veröffentlichung in einer verwalteten Cloud. Die Produktion läuft überwiegend auf Amazon Web Services in Frankfurt (eu central 1), so dass die Publikationsschicht innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bleibt. Welche optionalen Analyse, Marketing oder Drittanbieter Widgets ergänzt werden, entscheidet der Kunde.
Im Editor setzt SiteManager First Party Sitzungscookies, um eingeloggte Nutzer zu authentifizieren, den aktiven Arbeitsbereich zu speichern und ungespeicherte Entwürfe zu erhalten. Auf der öffentlichen Website schreibt die Plattform nur wenige unbedingt erforderliche Cookies, etwa eine Sitzungs ID und ein CSRF Token. Alles Weitere stammt aus Modulen, die der Betreiber aktiviert: integrierte Analyse, Google Analytics, Meta Pixel, LinkedIn Insight Tag, Chat Widgets oder A/B Test Skripte. In diesem Fall können Formularinhalte, Seitenaufrufe und IP Adressen verarbeitet werden.
Der Websitebetreiber ist Verantwortlicher für die über die veröffentlichte Seite verarbeiteten personenbezogenen Daten, während SiteManager BV als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO handelt. Unbedingt erforderliche Cookies sind nach Art. 5(3) der ePrivacy Richtlinie 2002/58/EG und § 25 TDDDG einwilligungsfrei. Jedes Analyse, Werbe oder Fingerprinting Modul, das ein Kunde aktiviert, fällt jedoch in den Einwilligungsbereich. CNIL, Autoriteit Persoonsgegevens, DSK und AEPD verlangen vor dem Laden eine granulare, freiwillige Einwilligung.
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Für den Editor und die unbedingt erforderlichen Publikations Cookies ist keine vorherige Einwilligung nötig, die Information in der Datenschutzerklärung bleibt aber Pflicht. Sobald optionale Analyse, Marketing Pixel, eingebettete Videos oder Social Widgets aktiviert werden, muss eine Consent Management Platform diese Skripte bis zur Opt In Entscheidung blockieren. Die Einwilligung muss spezifisch, informiert, unzweideutig und ebenso einfach widerrufbar wie erteilbar sein. Ein Einwilligungsnachweis mit Zeitstempel, Version und Auswahl belegt die Rechenschaftspflicht nach Art. 7 DSGVO.
Da SiteManager die Produktion auf AWS Frankfurt betreibt, verlassen für die Kernpublikation keine personenbezogenen Daten den Europäischen Wirtschaftsraum. Schrems II ist erst relevant, wenn optionale US Module (Google, Meta, Microsoft, HubSpot) zugeschaltet werden. Dann muss sich der Betreiber auf Standardvertragsklauseln, auf den EU US Data Privacy Framework, sofern der Partner zertifiziert ist, und auf eine Transfer Folgenabschätzung mit ergänzenden Maßnahmen wie IP Kürzung, Einwilligungssteuerung und Datenminimierung stützen.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit SiteManager BV, führen Sie die Plattform im Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO auf und ergänzen Sie eine Cookie Information, die Editor Cookies klar von optionalen Modulen trennt. Steuern Sie alle Drittanbieter Tags über eine Consent Management Platform, vergeben Sie kurze Cookie Laufzeiten, kürzen Sie IP Adressen, wo das Modul es erlaubt, und überprüfen Sie die aktiven Module mindestens einmal jährlich. Schulen Sie Redakteure, damit sie Tracking Snippets nicht ohne Einwilligungsschicht einbinden.
Websites using SiteManager must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine vollständige Datenschutz Folgenabschätzung ist für die Publikationsinfrastruktur von SiteManager in der Regel nicht erforderlich, da das Hosting in der Europäischen Union (AWS Frankfurt) liegt und nur begrenzte Sitzungs und Editor Daten verarbeitet werden. Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sowie eine Interessenabwägung für das berechtigte Interesse genügen. Eine DSFA ist angebracht, sobald der Betreiber Analyse, Werbe, Heatmap oder A/B Test Module aktiviert, besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet oder sich an eine große Zahl von Kindern oder schutzbedürftigen Personen richtet.
Sample consent text
Diese Website wurde mit SiteManager erstellt und verwendet unbedingt erforderliche Cookies, um Inhalte auszuliefern und Ihre Editor Sitzung zu erhalten. Mit Ihrer Einwilligung aktivieren wir zusätzlich Analyse, A/B Test und Marketing Module, die weitere Cookies setzen und Daten an ausgewählte Partner übermitteln können. Sie können alles akzeptieren, nicht erforderliche Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl jederzeit über den Link zu den Cookie Einstellungen im Footer anpassen.
Third-party domains contacted
sitemanager.ioapp.sitemanager.iocdn.sitemanager.ioassets.sitemanager.ioCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| sm_session | Session | Session | First party session cookie used to maintain authenticated state for SiteManager editor users while they work on a site. |
| sm_csrf | Session | Session | CSRF protection token tied to the editor session, used to prevent cross site request forgery on save and publish actions. |
| sm_workspace | Persistent | 30 days | Stores the identifier of the active workspace or site so an agency user lands on the right project after login. |
| sm_preview | Session | Session | Identifies a preview rendering session so unsaved draft content is displayed only to the authenticated editor. |
| sm_layout_state | Local Storage | Until cleared | Local storage entry on the public website holding minimal layout state such as menu open or close, used for user experience continuity. |
Dieser Dienst erhebt möglicherweise Nutzerdaten. Stellen Sie die DSGVO-Konformität mit FlowConsent sicher.
Die SiteManager Plattform setzt nur wenige unbedingt erforderliche First Party Cookies: ein authentifiziertes Sitzungscookie für Editor Nutzer, ein CSRF Token, einen Arbeitsbereich Selektor und eine Vorschau ID. Auf veröffentlichten Websites ergänzt die Laufzeit eine Sitzungs ID und ein kleines JSON Objekt im Local Storage für den Layout Zustand. Alles Weitere (Google Analytics, Meta Pixel, HubSpot, A/B Test Skripte, Chat Widgets) ergänzt der Betreiber über SiteManager Module oder eigene HTML Blöcke; diese Tags können IP Adressen, Seitenaufrufe, Klicks und Formularinhalte erfassen.
Für die unbedingt erforderlichen Cookies zur Authentifizierung der Editoren und zur Auslieferung veröffentlichter Seiten ist keine Einwilligung nötig, da sie unter die Ausnahme nach Art. 5(3) ePrivacy bzw. § 25 Abs. 2 TDDDG fallen. Sobald der Betreiber jedoch Analyse, Werbe, Chat, Video, A/B Test oder Social Widget Module aktiviert, ist eine Einwilligung Pflicht. Eine Consent Management Platform muss die betreffenden Skripte bis zur Zustimmung blockieren, und die Einwilligung muss granular, freiwillig, informiert und widerrufbar sein.
Für den Editor und die unbedingt erforderliche Publikationsinfrastruktur sind Vertrag (Art. 6(1)(b) DSGVO) für die Agentur oder den Händler sowie berechtigtes Interesse (Art. 6(1)(f) DSGVO) für Sicherheitscookies die passende Grundlage. Für optionale Analyse und Marketing Module ist die Rechtsgrundlage die Einwilligung nach Art. 6(1)(a) DSGVO in Verbindung mit Art. 5(3) ePrivacy bzw. § 25 TDDDG. Der Websitebetreiber ist Verantwortlicher, SiteManager BV Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Die SiteManager Publikationsschicht läuft auf Amazon Web Services in Frankfurt (eu central 1); der Kerndienst übermittelt also keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Übermittlungen entstehen erst, wenn der Betreiber US Module wie Google Analytics, Meta Pixel oder HubSpot aktiviert. Diese müssen durch Standardvertragsklauseln abgesichert sein, idealerweise zusammen mit dem EU US Data Privacy Framework, sofern der Partner zertifiziert ist, sowie durch eine Transfer Folgenabschätzung mit dokumentierten ergänzenden Maßnahmen.
Eine formelle Datenschutz Folgenabschätzung ist für die reine SiteManager Plattform meist nicht erforderlich, da das Hosting in der EU liegt und nur begrenzt Daten verarbeitet werden. Eine DSFA ist angezeigt, wenn die Website besondere Datenkategorien verarbeitet, sich an viele Kinder oder schutzbedürftige Personen richtet, systematisches Verhaltens Tracking betreibt oder mehrere Tracking Module kombiniert, die nach Art. 35 DSGVO ein hohes Risiko erwarten lassen. Die Screening Entscheidung sollte in jedem Fall dokumentiert werden.
Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit SiteManager BV, nehmen Sie die Plattform in Ihr Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO auf, veröffentlichen Sie eine klare Datenschutzerklärung und eine Cookie Seite und binden Sie eine Consent Management Platform an, die jedes optionale Modul steuert. Anonymisieren Sie IP Adressen, wo möglich, vergeben Sie kurze Cookie Laufzeiten, prüfen Sie aktive Module quartalsweise und entfernen Sie ungenutzte Tags. Schulen Sie Redakteure, damit sie Tracking Snippets nicht direkt in Seiten, sondern stets über die Einwilligungsschicht einbinden.
Alternativen mit EU Bezug sind Webnode (Tschechien), Wix Studio mit EU Hosting Optionen, Strapi Stacks mit datenschutzfreundlichem Frontend sowie Wagtail oder Drupal auf europäischen Clouds wie Scaleway, OVHcloud oder Hetzner. Keine dieser Lösungen beseitigt die Einwilligungspflicht für Analyse und Marketing Module. Vergleichsmaßstab sind der Standort der Publikationsinfrastruktur, der angebotene Auftragsverarbeitungsvertrag und die Granularität der Cookie Steuerung im Editor.
Listen Sie die von SiteManager gesetzten unbedingt erforderlichen Cookies (Sitzung, CSRF, Arbeitsbereich) mit Zweck und Laufzeit auf und ergänzen Sie pro aktiviertem optionalen Modul (Google Analytics, Meta Pixel, Chat, A/B Test) einen Abschnitt mit den gesetzten Cookies und Hinweisen zu Drittlandübermittlungen. Nennen Sie SiteManager BV als Auftragsverarbeiter sowie den EU Hosting Standort. Prüfen Sie die Richtlinie bei jeder Modul Änderung, mindestens halbjährlich, und archivieren Sie ältere Fassungen für die Nachweispflicht.