Nethouse Website Builder
Russischer SaaS Website Baukasten, mit dem KMU und Freelancer Landingpages, Onlineshops und Portfolios aus einem gehosteten Editor heraus veröffentlichen.
Was macht Nethouse Website Builder?
Was ist Nethouse
Nethouse ist ein russischer SaaS Website Baukasten von Nethouse LLC. Zielgruppe sind KMU, Freelancer und Shop Betreiber. Verantwortlicher für die Site bleibt der Betreiber, Nethouse ist Hosting, und Plattform Auftragsverarbeiter.
Cookies und Daten
Standardmäßig setzt Nethouse First Party Session Cookies (NHSESSID, nh_visitor) und ein Editor Cookie für angemeldete Betreiber. Sites integrieren häufig Yandex.Metrica oder Google Analytics, die ihre eigenen Verhaltens Cookies setzen.
DSGVO und ePrivacy
NHSESSID gilt nach Erwägungsgrund 66 ePrivacy als zwingend erforderlich. Werbe, und Analytics Cookies, die der Betreiber aktiviert, benötigen Einwilligung nach Art. 5(3). Für Besucher in Russland gilt zusätzlich das russische Föderalgesetz 152,FZ.
Transfer nach Russland
Russland ist nicht durch eine Angemessenheitsentscheidung abgedeckt. EU Betreiber benötigen Art. 46 Übermittlungsinstrumente (SCC), eine TIA mit Berücksichtigung russischen Behördenzugriffs und ggf. zusätzliche Maßnahmen (Verschlüsselung, Pseudonymisierung).
Umsetzungsschritte
Yandex.Metrica vor Einwilligung deaktivieren, Google Analytics über CMP schalten, Nethouse AVV und SCC schließen, TIA dokumentieren, zwingend erforderliche Cookies dokumentieren und Nethouse LLC als Auftragsverarbeiter benennen.
Nethouse Website Builder und die DSGVO
Nethouse Website Builder ist als „Nicht eingestuft“ eingestuft. Auf einer Website für Besucher aus der EU darf der Dienst erst nach deren Einwilligung laden und muss in Ihrer Cookie-Richtlinie aufgeführt sein.
- Rechtsgrundlage
- Consent (Art. 6(1)(a) GDPR and Art. 5(3) ePrivacy) for the analytics, advertising and personalisation cookies served on a Nethouse site. Legitimate interest (Art. 6(1)(f)) for strictly necessary builder session and security cookies.
- Risikostufe
- high
- Anwendbare Vorschriften
- GDPR, ePrivacy Directive, UK GDPR, Russian Federal Law 152,FZ
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Eine DSFA ist für jede EU bezogene Nethouse Site empfehlenswert, wegen Hosting in Russland (keine Angemessenheit), Standard Yandex.Metrica und üblichem Werbe Pixel Bundle.
Beispieltext für Ihr Banner
Diese Website läuft auf Nethouse. Mit Ihrer Einwilligung können Nethouse und seine Analytics, oder Werbe Integrationen Cookies setzen und Daten in Russland verarbeiten.
Was Nethouse Website Builder setzt und kontaktiert
- Tracking-Methode
- Hosted Russian website builder that delivers pages from Nethouse infrastructure. The platform sets first party session and editor cookies, plus optional integrations with Yandex.Metrica, Google Analytics, Google Tag Manager and the operator chosen advertising pixels.
- Serverstandort
- Russia (Nethouse LLC, Saint Petersburg)
- Datenübermittlung außerhalb der EU
- Nethouse operates from Russia, which has no GDPR adequacy decision. Standard Contractual Clauses, supplementary measures and a Transfer Impact Assessment are required for any visitor data transferred from the EU.
Gesetzte Cookies (3)
| Name | Typ | Laufzeit | Zweck |
|---|---|---|---|
| NHSESSID | first_party | Session | Strictly necessary session cookie used to keep authenticated operators logged into the Nethouse builder. |
| nh_visitor | first_party | 1 year | Visitor identifier used by Nethouse to count returning users and feed the platform analytics dashboard. |
| nh_editor | first_party | Session | Editor cookie that stores the current edit context of an authenticated Nethouse operator. |
Kontaktierte Drittanbieter-Domains (3)
nethouse.runethouse.ionh.cdn.nethouse.ru
Häufige Fragen zu Nethouse Website Builder
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.
Welche Cookies setzt Nethouse?
Nethouse setzt First Party Session Cookies (NHSESSID, nh_visitor) und ein Editor Cookie für angemeldete Betreiber. Weitere Cookies stammen aus aktivierten Integrationen (Yandex.Metrica, Google Analytics, Werbe Pixel).
Ist Einwilligung nötig?
Zwingend erforderliche Cookies nicht. Vom Betreiber aktivierte Analytics, Werbe, oder Personalisierungs Cookies benötigen Einwilligung nach Art. 5(3) ePrivacy.
Welche Rechtsgrundlage gilt?
Berechtigtes Interesse (Art. 6(1)(f) DSGVO) für zwingend erforderliche Cookies. Einwilligung (Art. 6(1)(a)) für Analytics, Werbe, und Personalisierungs Cookies.
Überträgt Nethouse Daten in Drittländer?
Ja. Nethouse hostet in Russland. EU Betreiber benötigen SCC, eine TIA und ggf. zusätzliche Maßnahmen.
Brauche ich eine DSFA?
Empfohlen für jede EU bezogene Site, wegen Hosting in Russland und üblichem Bundling von Yandex, und Google Trackern.
Wie betreibe ich Nethouse DSGVO,konform?
Analytics und Werbung erst nach Einwilligung aktivieren, Nethouse AVV und SCC schließen, TIA durchführen, jedes Cookie ins Register, granulares Banner.
Welche Alternativen?
EU Baukästen: Webflow, Wix, Squarespace, Strikingly, Tilda (Lettland), Webnode (Tschechien), Jimdo (Deutschland).
Wie aktualisiere ich die Cookie Richtlinie?
NHSESSID und nh_visitor als zwingend erforderlich listen. Jedes Integrations Cookie mit Zweck, Aufbewahrung und Auftragsverarbeiter. Nethouse LLC und Russland Hosting nennen.
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