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Google Business Profile (fruher Google My Business) ermoglicht es Unternehmen, in Google Suche und Google Maps zu erscheinen. Wenn Google Maps oder Widgets in eine Website eingebettet werden, laden sie Google Skripte, die die IP Adresse des Besuchers an Google ubermitteln und Google Cookies setzen, was eine Einwilligung gemas DSGVO und ePrivacy Richtlinie erfordert.
Google Business Profile, fruhers als Google My Business bekannt, ist die kostenlose Auflistung, die steuert, wie ein Unternehmen in den Google Suchergebnissen und Google Maps erscheint. Auf einer Website wird die Auflistung durch eingebettete Elemente wie eine interaktive Google Maps Karte des Unternehmensstandorts, ein eingebettetes Bewertungs oder Ortswidget oder einen Link finden Sie uns auf Google integriert. Wenn diese Elemente auf einer Seite vorhanden sind, laden sie Ressourcen von Google Domains, wodurch Google die IP Adresse des Besuchers beobachten und Cookies auf dem Gerat des Besuchers setzen kann.
Wenn eine eingebettete Google Maps Karte oder ein Orts Widget geladen wird, werden die IP Adresse des Besuchers und HTTP Anforderungsheader an Google Server gesendet. Google kann Cookies setzen, darunter NID (Praferenz und Werbekennung, 6 Monate), CONSENT (2 Jahre, Google Einwilligungsstatus) und SOCS (Google Maps spezifischer Cookie). Diese Cookies konnen den Besucher uber verschiedene Google Dienste und Sitzungen identifizieren. Selbst ohne Cookies stellt die IP Adresse personenbezogene Daten gemas DSGVO dar.
Die Einbettung einer Google Karte schafft zwei Compliance Pflichten. Erstens erfordert das Laden der Kartenskripte gemas Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie eine vorherige informierte Einwilligung, unabhangig vom Zweck der Cookies. Zweitens stellt die Weitergabe der IP Adresse des Besuchers an Google in den USA gemas DSGVO einen Transfer personenbezogener Daten in ein Drittland dar, der eine Rechtsgrundlage und geeignete Garantien erfordert.
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Eine vorherige Einwilligung ist erforderlich, bevor die eingebettete Karte oder das Widget geladen wird. Ein gangiger konformer Ansatz ist es, ein statisches Platzhalterbild mit einer Schaltflache oder einem Kontrollkastchen anzuzeigen, mit dem die Google Karte erst dann geladen wird, wenn der Nutzer aktiv zustimmt. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverstandlich sein. Nutzer mussen ablehnen konnen, ohne den Zugang zum ubrigen Seiteninhalt zu verlieren.
Jedes Mal wenn die Google Maps Einbettung geladen wird, werden Besucher IP Daten an Google LLC in den USA ubermittelt. Dies ist ein internationaler Datentransfer im Sinne von Kapitel V DSGVO. Google stutzt sich auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU US Datenschutzrahmenwerk und auf Standardvertragsklauseln. Website Betreiber mussen diesen Transfer in ihrer Datenschutzerklarung offenlegen und sicherstellen, dass Googles Datenverarbeitungsbedingungen vorliegen.
Fur eine DSGVO konforme Einbettung von Google Business Profile: (1) Ersetzen Sie Live Karten iframes durch ein statisches Platzhalterbild, das die Karte erst nach Nutzereinwilligung ladt. (2) Fugen Sie Google Maps Cookies (NID, CONSENT, SOCS) zu Ihrer Cookie Richtlinie hinzu. (3) Offenbaren Sie den IP Transfer in die USA in Ihrer Datenschutzerklarung. (4) Unterzeichnen Sie die Google Maps Platform Nutzungsbedingungen und den Datenverarbeitungszusatz. (5) Prufen Sie weniger datenschutzintensive Alternativen. (6) Prufen Sie alle Seiten mit Karten und stellen Sie sicher, dass Ihre CMP diese standardmasig blockiert.
Websites using Google Business Profile must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Eine DSFA sollte erwogen werden, wenn Google Maps oder Ortswidgets auf Seiten mit hohem Traffic eingebettet sind, da die IP Adressen der Besucher systematisch an Google in den USA ubermittelt werden. Wesentliche Risikobereiche: (1) Ubermittlung der IP Adresse an Google LLC als Drittverantwortlichen bei jedem Seitenaufruf; (2) von Google gesetzte Cookies, die fur Werbung genutzt werden konnen; (3) internationaler Transfer in die USA unter dem EU US Datenschutzrahmenwerk. Organisationen sollten prufen, ob die Einbettung unbedingt erforderlich ist oder ob weniger datenschutzintensive Alternativen verfugbar sind.
Sample consent text
Wir mochten auf dieser Seite eine interaktive Google Maps Karte anzeigen. Das Laden dieser Karte ermoglicht Google, Ihre IP Adresse zu sehen und kann Cookies auf Ihrem Gerat setzen. Stimmen Sie dem Laden der Google Maps Karte zu? [Karte anzeigen] [Nein danke]
Third-party domains contacted
maps.googleapis.commaps.gstatic.comwww.google.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| NID | Advertising / Preferences | 6 months | Google identifier storing user preferences and used for advertising personalisation across Google properties |
| CONSENT | Preference | 2 years | Records the visitor Google consent choices across Google domains |
| SOCS | Functional | Session | Google Maps operational state cookie managing map session data |
Dieser Dienst erhebt möglicherweise Nutzerdaten. Stellen Sie die DSGVO-Konformität mit FlowConsent sicher.
Die Einbettung einer Google Karte oder eines Business Profile Widgets auf Ihrer Website veranlasst Google, mehrere Cookies auf dem Gerat des Besuchers zu setzen. Die wichtigsten Cookies sind NID (Google Praferenz und Werbekennung, 6 Monate), CONSENT (2 Jahre, zeichnet die Google Einwilligungsauswahl des Besuchers auf) und SOCS (operativer Google Maps Cookie). Diese werden unter der Domain google.com gesetzt und konnen uber Sitzungen und andere Google Dienste hinweg bestehen bleiben.
Ja. Gemas Artikel 5(3) der ePrivacy Richtlinie benotigt jedes Skript, das auf dem Gerat des Besuchers Informationen speichert oder darauf zugreift, eine vorherige Einwilligung, unabhangig vom Zweck. Zusatzlich erfordert der IP Adress Transfer zu Google in den USA eine Rechtsgrundlage nach DSGVO. Der gangigste Ansatz ist es, den Karten iframe zu sperren, bis der Besucher aktiv uber Ihre CMP oder eine Karte anzeigen Schaltflache zustimmt.
Die geeignete Rechtsgrundlage ist die Einwilligung gemas Artikel 6(1)(a) DSGVO und Artikel 5(3) ePrivacy Richtlinie. Das berechtigte Interesse ist im Allgemeinen nicht ausreichend fur das Laden von Drittanbieter Karten iframes, die Werbe Cookies setzen und Besucher IPs in ein Drittland ubermitteln. Die Einwilligung muss spezifisch, informiert, freiwillig und widerrufbar sein.
Ja. Jedes Mal wenn die eingebettete Google Karte oder das Widget geladen wird, werden die IP Adresse des Besuchers und Anforderungs Metadaten an Google LLC Server in den USA ubermittelt. Dies ist ein internationaler Datentransfer im Sinne von Kapitel V DSGVO. Google stutzt sich auf das EU US Datenschutzrahmenwerk und Standardvertragsklauseln. Sie mussen diesen Transfer in Ihrer Datenschutzerklarung offenlegen und sicherstellen, dass die Datenverarbeitungsbedingungen der Google Maps Platform akzeptiert sind.
Eine DSFA kann je nach Umfang und Sensibilitat der Seiten, auf denen die Karte erscheint, erforderlich sein. Faktoren, die fur eine DSFA sprechen: systematische Erfassung von Besucher IPs auf stark frequentierten Seiten, Transfer an einen US Drittverantwortlichen (Google), Verwendung von Werbe Cookies und Einbettung auf Seiten, bei denen sensible Themen aus dem Besuch abgeleitet werden konnten. Konsultieren Sie Ihren Datenschutzbeauftragten und die DSFA Ausloseliste Ihrer Aufsichtsbehorde.
Best Practices fur eine konforme Einbettung: (1) Ersetzen Sie Live iframes durch ein statisches Platzhalterbild mit Adresse und einer Karte anzeigen Schaltflache. (2) Laden Sie das Google Maps Skript erst, nachdem der Nutzer auf die Schaltflache geklickt oder die Einwilligung in Ihrer CMP erteilt hat. (3) Fugen Sie Google Maps Cookies zu Ihrer Cookie Richtlinie hinzu. (4) Offenbaren Sie den IP Transfer in die USA in Ihrer Datenschutzerklarung. (5) Unterzeichnen Sie den Google Maps Platform Datenverarbeitungszusatz. (6) Prufen Sie, ob ein statisches Kartenbild mit Link zu Google Maps denselben Zweck erfullen konnte.
Wenn Sie Ihren Standort ohne Google Einwilligungsanforderungen anzeigen mochten, ziehen Sie in Betracht: (1) Ein statisches Kartenbild, das uber einen serverseitigen Aufruf der Maps Static API generiert wird (der Besucher ladt keine Google Ressourcen direkt). (2) OpenStreetMap basierte Einbettungen uber Leaflet.js oder OpenLayers, die selbst gehostet werden konnen. (3) Eine Textadresse mit einem Link zum externen Google Maps. (4) Einen einfachen Karten Screenshot. Jede Alternative vermeidet die ePrivacy Cookie Einwilligungspflicht und begrenzt internationale Datentransfers.
Ihre Cookie Richtlinie muss die von der Google Maps oder Business Profile Einbettung gesetzten Cookies auflisten. Fugen Sie Eintrage fur NID (google.com, 6 Monate, Praferenzen und Werbung), CONSENT (google.com, 2 Jahre, Google Einwilligungsstatus) und SOCS (google.com, Sitzung oder kurzfristig, Google Maps Betriebsstatus) hinzu. Geben Sie fur jeden Cookie Name, Anbieter, Zweck, Dauer und Kategorie an. Klassifizieren Sie NID und CONSENT als Werbe oder Analyse Cookies. Verknupfen Sie Ihre Cookie Richtlinie mit dem Einwilligungsbanner.