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Font Awesome ist die am weitesten verbreitete Icon Bibliothek im Web und liefert tausende Vektor Icons und Markenlogos als Schriftart oder SVG. Wird sie vom öffentlichen CDN geladen, wird die IP Adresse des Besuchers an Fonticons, Inc. in die USA übertragen, was dieselbe DSGVO Problematik erzeugt wie Google Fonts. Das Selbsthosten des Kits auf der eigenen Infrastruktur eliminiert die Drittlandübermittlung und macht die Integration auf Basis berechtigter Interessen rechtskonform.
Font Awesome ist die De facto Standard Icon Bibliothek im Web und liefert tausende Glyphen als Webfont, als SVG Sprite oder als einzelne SVG Komponenten. Die häufigste Einbindung ist das gehostete Kit, ein kleines JavaScript Snippet von kit.fontawesome.com, das anschließend die Icon Stylesheets und Webfont Dateien von ka-f.fontawesome.com, use.fontawesome.com oder cdnjs.cloudflare.com nachlädt. Die zweite Variante ist der einmalige Download des Asset Bundles von fontawesome.com und das Ausliefern aus dem eigenen Webserver des Händlers, was datenschutzbewusste Teams bevorzugen.
Wenn Font Awesome vom CDN geladen wird, übermittelt jede Besucher Anfrage automatisch die IP Adresse, den User Agent und den Referer Header an die Server von Fonticons, Inc. in den USA sowie an das Cloudflare Edge Netzwerk. Font Awesome selbst setzt keine Cookies, allerdings ist die IP Adresse ein personenbezogenes Datum nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO und es findet eine Übermittlung an einen Verantwortlichen in einem Drittland statt, bevor der Besucher mit der Seite interagieren kann.
Am 20. Januar 2022 entschied das Landgericht München I in der Sache 3 O 17493/20, dass die Einbindung von Google Fonts vom Google CDN gegen die DSGVO verstößt, weil die Besucher IP ohne Rechtsgrundlage an Google in die USA übertragen wird. Font Awesome ist technisch identisch, ein Drittanbieter CDN für Schriftarten und Icons, betrieben von einem US Unternehmen, daher greift dieselbe Begründung. Aufsichtsbehörden in Deutschland und Österreich haben ausdrücklich bestätigt, dass jedes Drittanbieter Webfont oder Icon CDN derselben Logik unterliegt.
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Behält der Händler die CDN Einbindung, muss das Font Awesome Kit Skript von der Consent Management Plattform blockiert werden, bis der Besucher die Kategorie Funktional oder Design akzeptiert. Der Fallback sollte sauber degradieren, typischerweise durch Ausblenden der Icon Platzhalter oder durch Ersatz mit Unicode Glyphen. Die Datenschutzerklärung muss Fonticons, Inc., die Datenkategorien, die Rechtsgrundlage (Einwilligung), die Empfänger (Fonticons und Cloudflare), das Drittland (USA) und die Garantie (Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln) ausweisen.
Das Selbsthosten von Font Awesome ist unkompliziert und beseitigt das gesamte Compliance Problem. Laden Sie das Font Awesome Free oder Pro Bundle von fontawesome.com herunter, entpacken Sie die Ordner css und webfonts, stellen Sie sie auf der eigenen Domain oder einem in der EU ansässigen CDN bereit und binden Sie sie über ein Standard link Tag ein. Es verlässt keine Anfrage den First Party Kontext, es wird keine IP in die USA übertragen, kein Cookie Banner ist erforderlich und das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO wird zur passenden Rechtsgrundlage. Dieses Vorgehen ist exakt dasjenige, das der deutsche Markt für Google Fonts etabliert hat, und funktioniert für Font Awesome identisch.
Das Risiko ist als mittel einzustufen, weil die Datenexposition begrenzt ist (keine Cookies, kein Behavioural Tracking), die Rechtsverletzung jedoch durch deutsche Rechtsprechung gut dokumentiert ist und bereits zu Abmahnungen sowie Massenklagen mit Forderungen von 100 bis 170 Euro pro Besucher geführt hat. Händler sollten die Entscheidung zum Selbsthosten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO dokumentieren, den Download Beleg des Bundles aufbewahren und regelmäßig prüfen, dass kein Entwickler das Kit Skript bei einem Relaunch wieder eingeführt hat.
Websites using Font Awesome must obtain user consent under GDPR regulations.
Third-party domains contacted
use.fontawesome.comkit.fontawesome.comka-f.fontawesome.compro.fontawesome.comcdnjs.cloudflare.comCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| (none) | Not applicable | Not applicable | Font Awesome does not set any cookies of its own. The compliance concern is the transmission of the visitor IP address, User Agent and Referer header to Fonticons, Inc. in the United States and to the Cloudflare edge network on every request that loads an icon stylesheet, webfont or SVG sprite from the CDN. The IP address is logged at the CDN edge for traffic, abuse and performance metrics. Self hosting the Font Awesome assets on first party infrastructure eliminates the IP transmission entirely. |
Font Awesome ist ein essenzieller Dienst, aber Transparenz ist wichtig. Verwalten Sie Ihre gesamte Einwilligung mit FlowConsent.
Font Awesome setzt selbst keine Cookies, weder auf use.fontawesome.com noch auf kit.fontawesome.com. Das Compliance Problem sind nicht Cookies, sondern die Übermittlung der Besucher IP, des User Agents und des Referer Headers an die Server von Fonticons, Inc. in den USA und an das Cloudflare Edge Netzwerk bei jeder Seitenanfrage, die ein Icon Stylesheet, eine Webfont Datei oder ein SVG Sprite lädt. Die IP Adresse ist ein personenbezogenes Datum nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO.
Wird Font Awesome vom öffentlichen CDN (use.fontawesome.com, kit.fontawesome.com, cdnjs.cloudflare.com) geladen, ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich, weil die Besucher IP an einen US Verantwortlichen übermittelt wird, bevor der Nutzer mit der Seite interagieren kann, genau das Szenario, das das LG München I für Google Fonts untersagt hat. Beim Selbsthosten auf der Händlerinfrastruktur ist keine Einwilligung nötig und das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist einschlägig.
Es gibt zwei Szenarien. Die CDN Einbindung erfordert eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO sowie ggf. Art. 49 Abs. 1 lit. a für die US Übermittlung, wenn die DPF Abdeckung zur Laufzeit nicht bestätigt werden kann. Das Selbsthosten auf First Party Servern im EU/EWR Raum stützt sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei das Interesse in einer einheitlichen und barrierearmen visuellen Identität liegt und der Eingriff minimal ausfällt, da keine Drittlandübermittlung erfolgt.
Ja, die CDN Einbindung übermittelt die Besucher IP, den User Agent und den Referer an Fonticons, Inc. in die USA und repliziert die Anfrage global über das Cloudflare Edge Netzwerk. Fonticons stützt sich auf das EU US Data Privacy Framework und auf die Standardvertragsklauseln. Um die Übermittlung vollständig zu vermeiden, hosten Sie die Kit Assets auf einem Server innerhalb des EU/EWR Raums.
Eine vollständige Datenschutz Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist in der Regel nicht erforderlich, da Font Awesome keine umfangreiche Verarbeitung, kein Profiling und keine systematische Überwachung durchführt. Eine schlanke Risikobewertung ist dennoch empfehlenswert, insbesondere zur Dokumentation der Wahl zwischen CDN und Selbsthosten, der Rechtsgrundlage und der Schutzmaßnahmen bei Drittlandübermittlung. Die Bewertung gehört in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.
Der empfohlene Weg ist das Selbsthosten. Laden Sie das Font Awesome Free oder Pro Bundle von fontawesome.com herunter, deployen Sie die Ordner css und webfonts auf der eigenen Domain oder einem in der EU ansässigen CDN und binden Sie sie über ein Standard link Tag ein. Wird die CDN Einbindung aus betrieblichen Gründen beibehalten, muss das Kit Skript von der Consent Management Plattform blockiert werden, bis der Besucher die funktionale Kategorie akzeptiert, und die Datenschutzerklärung muss Fonticons, Inc., Cloudflare, die US Übermittlung und die verwendete Garantie offenlegen.
Es gibt mehrere Alternativen mit derselben Icon Set Logik ohne die Drittanbieter CDN Problematik. Selbst gehostetes Font Awesome bleibt die erste Wahl für Teams, die bereits in dessen Bibliothek investiert haben. Weitere Optionen sind Lucide (Open Source Fork von Feather), Heroicons vom Tailwind Team, Material Symbols von Google (ebenfalls selbst hostbar), Phosphor Icons und Tabler Icons. Alle können aus First Party Infrastruktur ausgeliefert werden, ohne IP Übermittlung in ein Drittland.
Beim Selbsthosten erwähnen Sie Font Awesome im Abschnitt Assets, weisen darauf hin, dass keine Cookies gesetzt werden, dass die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist und dass keine Drittlandübermittlung stattfindet. Beim Laden aus dem CDN ergänzen Sie einen eigenen Eintrag in der Datenschutzerklärung mit Fonticons, Inc. als Empfänger, Cloudflare als Auftragsverarbeiter für die Edge Auslieferung, den Datenkategorien (IP Adresse, User Agent, Referer), der Rechtsgrundlage (Einwilligung), dem Drittland (USA) und der Garantie (DPF oder SCC).