Nutzt Ihre Website Drittanbieter-Dienste? Werden Sie in wenigen Minuten DSGVO-konform.
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Wie DPlayer mit Cookies und personenbezogenen Daten umgeht und was europaische Websites tun mussen, um es DSGVO und ePrivacy-konform einzusetzen.
DPlayer ist eine einbettbarer Video-Player. Es ist ein quelloffener HTML5-Video-Player, den Seitenbetreiber einbinden, um Videos direkt auf ihren Seiten abzuspielen. Wenn der Dienst auf einer Website lauft, fungiert er als Drittanbieter und Auftragsverarbeiter, dessen Skripte, Cookies und Netzwerkanfragen in die Browser Ihrer europaischen Besucher geladen werden.
In einer typischen Einrichtung verarbeitet DPlayer Wiedergabeeinstellungen, Sitzungskennungen und, beim Streaming von Drittanbietern, Gerate und Verbindungsdaten. Die meisten dieser Informationen gelten nach der DSGVO als personenbezogene Daten, da sie direkt oder uber auf dem Gerat gespeicherte Online-Kennungen mit einer identifizierbaren Person verknupft werden konnen.
Jede Speicherung oder jeder Zugriff auf Informationen auf dem Gerat eines Besuchers unterliegt Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie, die EU-weit in nationales Recht umgesetzt wurde. Die DSGVO regelt anschliessend die Verarbeitung, sodass DPlayer eine gultige Rechtsgrundlage, eine klare Speicherdauer und eine transparente Information der betroffenen Person benotigt.
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Die unbedingt erforderlichen Funktionen von DPlayer konnen sich auf einen Vertrag oder ein berechtigtes Interesse stutzen, doch alle zusatzlichen Analyse, Marketing oder Personalisierungscookies erfordern weiterhin eine vorherige Einwilligung. Trennen Sie die wesentliche und die optionale Ebene klar, damit die Rechtsgrundlage zu jedem Zweck passt.
DPlayer gibt ein Hosting in vom Handler definierten Servern (Selbsthosting) an, wodurch die Kernverarbeitung im Europaischen Wirtschaftsraum bleibt. Prufen Sie dennoch den Standort aller Unterauftragsverarbeiter und Content-Delivery-Knoten, da ein einziger nicht europaischer Endpunkt eine Ubermittlung auslosen kann.
Fuhren Sie DPlayer in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis und Ihrer Cookie-Richtlinie, laden Sie es nur uber eine Consent-Management-Plattform, dokumentieren Sie die eingeholte Einwilligung und prufen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag mindestens einmal jahrlich. Testen Sie die Website mit abgelehnter Einwilligung, um sicherzustellen, dass keine Kennung vor einer Wahl gesetzt wird.
Websites using DPlayer must obtain user consent under GDPR regulations.
DPIA considerations
Bewerten Sie Umfang und Sensibilitat der uber DPlayer verarbeiteten Daten, ob Besucher seitenubergreifend profiliert oder verfolgt werden, und jede Ubermittlung ausserhalb des EWR. Eine formale Datenschutz-Folgenabschatzung ist ratsam, wenn DPlayer eine umfangreiche Uberwachung ermoglicht oder Daten aus mehreren Quellen kombiniert.
Sample consent text
Diese Website nutzt DPlayer fur wesentliche Funktionen. Optionale Analyse und Marketingfunktionen von DPlayer werden nur mit Ihrer Einwilligung aktiviert, die Sie jederzeit in den Cookie-Einstellungen andern konnen.
Third-party domains contacted
cdn.jsdelivr.netCookies placed
| Name | Type | Duration | Purpose |
|---|---|---|---|
| dplayer-volume | preferences | Persistent (local storage) | Remembers the chosen playback volume |
| dplayer-danmaku | preferences | Persistent (local storage) | Remembers comment overlay settings |
DPlayer verwendet Cookies für Nutzereinstellungen — informieren Sie Besucher mit einem Cookie-Banner.
DPlayer speichert in der Regel Sitzungskennungen und je nach Konfiguration Analyse oder Marketingcookies. Die genauen Namen und Laufzeiten finden Sie in der Cookie-Tabelle auf dieser Seite; scannen Sie Ihre eigene Website, da sich die Einrichtungen unterscheiden.
Fur seine unbedingt erforderlichen Funktionen kann sich DPlayer auf Vertrag oder berechtigtes Interesse stutzen, aber alle zusatzlichen Analyse oder Marketingcookies erfordern eine vorherige Einwilligung.
Die nicht wesentlichen Cookies stutzen sich auf die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 ePrivacy. Unbedingt erforderliche Verarbeitung kann sich auf den Vertrag (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) oder das berechtigte Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) stutzen.
DPlayer gibt ein Hosting in vom Handler definierten Servern (Selbsthosting) an, sodass die Daten standardmassig im EWR bleiben. Prufen Sie Unterauftragsverarbeiter und CDN-Knoten, da ein einziger nicht europaischer Endpunkt eine Ubermittlung in ein Drittland auslosen kann.
Eine Folgenabschatzung ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt, etwa umfangreiches Tracking oder Profiling. Wenn DPlayer Verhalten in grossem Umfang uberwacht oder Datenquellen kombiniert, fuhren Sie vor dem Start eine Folgenabschatzung durch.
Laden Sie DPlayer erst nach Einwilligung uber eine Consent-Management-Plattform, halten Sie es standardmassig blockiert, dokumentieren Sie jede Einwilligung, fuhren Sie es in Ihrem Verzeichnis und Ihrer Cookie-Richtlinie und schliessen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter.
Ja. Je nach Ziel konnen Sie datenschutzfreundliche oder cookielose Werkzeuge oder selbst gehostete Losungen wahlen, die Daten im EWR halten. Unabhangig von der Wahl gelten dieselben Pflichten zu Einwilligung und Transparenz.
Nehmen Sie DPlayer mit Zweck, gesetzten Cookies, deren Dauer und Empfanger in die Cookie-Richtlinie auf, weisen Sie auf jede Drittlandubermittlung und die genutzte Garantie hin und aktualisieren Sie den Eintrag bei jeder Konfigurationsanderung oder nach einem neuen Cookie-Scan.