> TDDDG, Consent Mode v2, Rekordbußgelder und Digital Omnibus: was 2026 für Cookies gilt, was die EU plant und welche Schritte Ihre Website jetzt braucht.
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# DSGVO und Cookies im Jahr 2026: Was sich geändert hat und was kommt

Von FlowConsent · Veröffentlicht am 31. März 2026 · Aktualisiert am 9. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Strengere Kontrollen, Rekordbußgelder und der geplante Digital Omnibus: Das gilt 2026 für Cookies in Deutschland nach DSGVO und TDDDG und das sollten Sie jetzt konkret tun.

## TL;DR

Der Rechtsrahmen für Cookies und Datenschutz entwickelt sich auch 2026 weiter. Die Europäische Kommission hat im November 2025 den Digital Omnibus vorgeschlagen, der gezielte Änderungen an DSGVO und ePrivacy-Richtlinie vorsieht, um die „Einwilligungsmüdigkeit“ zu verringern und die Umsetzung zu vereinfachen. Gleichzeitig wird die Durchsetzung strenger: Die französische CNIL hat Rekordbußgelder verhängt (90 Millionen Euro gegen Google im November 2025, 42 Millionen Euro gegen Free im Januar 2026). Der [Consent Mode v2](https://www.flowconsent.com/de/blog/google-consent-mode-v2-implementierung-leitfaden) ist für Werbetreibende im EWR Pflicht geworden. Dieser Leitfaden zeigt, was sich geändert hat, was in Deutschland gilt und was als Nächstes kommt.

## Was aktuell gilt: DSGVO, ePrivacy-Richtlinie und TDDDG

Die Regulierung von Cookies stützt sich auf zwei sich ergänzende Regelwerke: die DSGVO (europäische Verordnung) und die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG). In Deutschland ist die ePrivacy-Richtlinie für Cookies in § 25 TDDDG umgesetzt, dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, das bis 2024 TTDSG hieß. Beide Ebenen gelten nebeneinander, was in der Praxis manchmal zu Überschneidungen führt.

Die DSGVO legt die allgemeinen Regeln für personenbezogene Daten fest: Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Betroffenenrechte, Sicherheitspflichten und Sanktionen. § 25 TDDDG regelt speziell das Speichern von Informationen auf dem Endgerät und den Zugriff darauf, also das Setzen und Auslesen von Cookies und vergleichbaren Technologien, unabhängig davon, ob dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Wie die Aufsichtsbehörden diese Regeln auslegen, beschreibt die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Orientierungshilfe für Anbieter digitaler Dienste. Die Grundsätze haben sich 2026 nicht grundlegend verändert, ihre Durchsetzung wird aber konsequenter.

## Welche Regeln gelten heute für die Cookie-Einwilligung?

Jeder Cookie, der für den Betrieb der Website nicht unbedingt erforderlich ist, darf erst nach ausdrücklicher Einwilligung gesetzt werden. Das betrifft Werbe-Cookies, Analyse-Cookies, Social-Media-Cookies und alle anderen nicht notwendigen Tracker.

Die Einwilligung muss freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich erfolgen. In der Praxis heißt das: Die Ablehnung muss genauso einfach möglich sein wie die Zustimmung. Ein Banner, das auf der ersten Ebene nur „Alle akzeptieren“ und „Einstellungen“ anbietet, genügt nach Auffassung der europäischen Aufsichtsbehörden nicht: Eine Ablehnungsmöglichkeit auf erster Ebene ist der sichere Standard.

Bevor die Nutzer ihre Wahl getroffen haben, darf kein nicht notwendiger Cookie gesetzt werden. Skripte müssen standardmäßig blockiert sein und dürfen erst nach der Einwilligung laden. Ein Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung.

Unbedingt erforderliche Cookies (Anmeldung, Warenkorb, Spracheinstellung, Sicherheit) sind von der Einwilligung ausgenommen (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Für bestimmte Reichweitenmessungen gibt es in einzelnen Ländern unter strengen Bedingungen Ausnahmen, etwa für [Matomo im CNIL-Ausnahmemodus](https://www.flowconsent.com/de/blog/matomo-cookies-dsgvo-cookie-banner) in Frankreich. In Deutschland legt die DSK diese Ausnahme deutlich enger aus.

## Was sich zwischen 2024 und 2026 geändert hat

### Consent Mode v2 wird Pflicht (März 2024)

Google hat den [Consent Mode v2](https://www.flowconsent.com/de/blog/consent-mode-basic-vs-advanced-vergleich) für Werbetreibende, die Nutzer im EWR ansprechen, verpflichtend gemacht. Ohne Consent Mode sind Remarketing, Conversion-Messung und der Aufbau von Zielgruppen in Google Ads eingeschränkt oder deaktiviert. Viele Websites mussten deshalb ihre technische Einwilligungslösung überarbeiten.

### Vom TTDSG zum TDDDG (2024)

Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz, das den Digital Services Act in deutsches Recht überführt, wurde das TTDSG 2024 in TDDDG umbenannt. Inhaltlich blieb die Cookie-Regel in § 25 unverändert: Wer Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest, braucht eine Einwilligung, sofern der Vorgang nicht unbedingt erforderlich ist. Prüfen Sie dennoch, ob Ihre Datenschutzerklärung und Ihre Cookie-Richtlinie noch auf das alte TTDSG verweisen.

### Rekordbußgelder in Frankreich (2025-2026)

Wie hart Verstöße inzwischen geahndet werden, zeigt die französische CNIL. Im September 2025 verhängte sie gegen Google 325 Millionen Euro (Werbung ohne Einwilligung in Gmail, Cookies ohne Zustimmung bei der Kontoerstellung) und gegen Shein 150 Millionen Euro. Im November 2025 folgte gegen Google ein weiteres Bußgeld von 90 Millionen Euro, weil der Werbe-Cookie NID automatisch gesetzt wurde, bevor das Einwilligungsbanner erschien.

Im Januar 2026 wurden Free und Free Mobile wegen Mängeln bei der Datensicherheit zu insgesamt 42 Millionen Euro verurteilt. Diese Fälle zeigen: DSGVO-Konformität endet nicht bei Cookies, sondern umfasst die gesamte Verarbeitungskette. Auch wenn es sich um französische Verfahren handelt, beruhen sie auf denselben europäischen Regeln, die in Deutschland gelten.

### Geräteübergreifende Einwilligung und Session Replay (Januar und Februar 2026)

Die CNIL hat am 16. Januar 2026 ihre finalen Empfehlungen zur geräteübergreifenden Einwilligung veröffentlicht. Sie legen fest, unter welchen Bedingungen eine auf einem Gerät (etwa einem Computer) erteilte Einwilligung auf weitere Geräte desselben Nutzers (Smartphone, Tablet) erstreckt werden darf, und knüpfen das an strenge Anforderungen an Identifizierung und Transparenz.

Im Februar 2026 startete die CNIL zudem eine öffentliche Konsultation zu einem Empfehlungsentwurf zum Session Replay. Diese Technik zeichnet Interaktionen auf einer Website auf (Klicks, Scrollen, Eingaben) und spielt sie wieder ab, was eigene Fragen zu Einwilligung und Datenminimierung aufwirft. Beide Themen betreffen auch Anbieter in Deutschland, denn die rechtlichen Grundlagen sind dieselben.

### Automatisierte Kontrollen

Die CNIL setzt inzwischen Bots ein, um nicht konforme Websites automatisch aufzuspüren. Diese Prüfungen erkennen im großen Maßstab, ob Cookies vor der Einwilligung gesetzt werden, ob ein Ablehnen-Button vorhanden ist und ob [Dark Patterns](https://www.flowconsent.com/de/blog/cookie-dark-patterns-cnil-verbote) eingesetzt werden. Ins Visier geraten zunehmend auch KMU, nicht nur Großkonzerne. Für Unternehmen in Deutschland gilt ebenso: Technische Verstöße wie vorzeitig gesetzte Cookies sind von außen leicht nachweisbar.

## Was kommt: der Digital Omnibus und die Zukunft der Cookies

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission das „Digital Omnibus Package“ vorgestellt, ein Bündel von Vorschlägen zur Vereinfachung des europäischen Digitalrechts. Es sieht Änderungen an DSGVO, ePrivacy-Richtlinie, Data Act und NIS2-Richtlinie vor.

### Keine Einwilligung mehr für Reichweitenmessung

Nach dem Vorschlag wäre für Cookies, die ausschließlich der aggregierten Reichweitenmessung und der Sicherheit dienen, keine Einwilligung mehr nötig. Ziel ist, die Zahl der Cookie-Banner zu verringern, indem First-Party-Analysen unter strengen Bedingungen (aggregierte Daten, keine Weitergabe an Dritte) von der Einwilligungspflicht befreit werden. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) unterstützen dieses Ziel in ihrer gemeinsamen Stellungnahme 2/2026 vom 11. Februar 2026.

### Sechs Monate Pause nach einer Ablehnung

Der Digital Omnibus sieht vor, dass eine Website nach einer abgelehnten Einwilligung mindestens sechs Monate lang nicht erneut für denselben Zweck um Einwilligung bitten darf. Damit soll die Einwilligungsmüdigkeit bekämpft werden, die viele Nutzer dazu bringt, Cookies aus reiner Erschöpfung zu akzeptieren.

### Einwilligungseinstellungen im Browser

Nach dem Vorschlag sollen Nutzer ihre Einwilligungspräferenzen direkt im Browser festlegen können, und Websites sollen diese Präferenzen über automatisierte, maschinenlesbare Signale respektieren. EDSA und EDSB unterstützen diesen Ansatz ausdrücklich, weil er langfristig die Abhängigkeit von Cookie-Bannern verringern könnte. In Deutschland ist dieser Gedanke nicht neu: § 26 TDDDG sieht bereits anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung vor.

### Cookie-Regeln wandern in die DSGVO

Der Digital Omnibus schlägt vor, bestimmte Cookie-Regeln direkt in die DSGVO aufzunehmen (vorgeschlagener Artikel 88a), statt sie in der ePrivacy-Richtlinie zu belassen. EDSA und EDSB sehen das kritisch: Die DSGVO erfasst nur personenbezogene Daten, während die ePrivacy-Richtlinie (und damit § 25 TDDDG) alle Informationen auf dem Endgerät schützt, auch nicht personenbezogene. Diese Aufteilung könnte Rechtsunsicherheit schaffen.

### Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren?

Der Digital Omnibus befindet sich in der Konsultationsphase (für den Hauptteil am 15. März 2026 abgeschlossen). Der Text muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verhandelt werden. Eine endgültige Verabschiedung ist frühestens Ende 2026 zu erwarten, die tatsächliche Anwendung dürfte noch einige Jahre auf sich warten lassen. Die geltenden Regeln, einschließlich § 25 TDDDG, bleiben also voll anwendbar.

## Was Sie 2026 konkret tun sollten

Die aktuellen Regeln gelten weiter, der Digital Omnibus wird kurzfristig nichts daran ändern. Diese Maßnahmen haben 2026 Priorität:

1. Prüfen Sie, ob Ihr [Cookie-Banner](https://www.flowconsent.com/de/blog/cookie-banner-dsgvo-konform-leitfaden) den aktuellen Anforderungen entspricht: Ablehnen-Button auf erster Ebene, gleich groß und gleich gestaltet wie Akzeptieren, keine Cookies vor der Einwilligung, klare Information über die Zwecke.
2. Richten Sie den [Consent Mode v2](https://www.flowconsent.com/de/blog/google-tag-manager-consent-mode-leitfaden) ein, wenn Sie Google-Tags (GA4, Google Ads) verwenden. Für Nutzer im EWR empfiehlt sich der Basic-Modus.
3. Prüfen Sie regelmäßig die Cookies und Tracker Ihrer Website. Drittanbieter-Skripte können ohne Ihr Wissen Cookies setzen. Ein [Cookie-Scanner](https://www.flowconsent.com/de/scan) zeigt Ihnen, welche Tracker aktiv sind.
4. Stellen Sie sicher, dass der [Nachweis der Einwilligung](https://www.flowconsent.com/de/blog/nachweis-cookie-einwilligung-speichern) korrekt gespeichert wird: wer eingewilligt hat, wann, wozu und mit welcher Banner-Version. Nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO müssen Sie die Einwilligung nachweisen können.
5. Dokumentieren Sie Ihre Konfiguration im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde müssen Sie belegen können, dass Ihre Umsetzung rechtskonform ist.

## Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

**Glauben, der Digital Omnibus ändere die Regeln schon jetzt.** Der Text wird noch beraten und verhandelt. DSGVO, ePrivacy-Richtlinie, TDDDG und die Orientierungshilfe der DSK gelten unverändert. Abhilfe: Lockern Sie Ihre Compliance nicht in Erwartung von Vereinfachungen, die noch nicht beschlossen sind.

**Automatisierte Kontrollen unterschätzen.** Aufsichtsbehörden wie die CNIL scannen Websites inzwischen automatisiert und in großem Umfang. KMU sind genauso betroffen wie Konzerne. Abhilfe: Prüfen Sie Ihre Konformität regelmäßig mit einem Cookie-Audit.

**Das Banner nach neuen Skripten nicht aktualisieren.** Jeder neu eingebundene Tracker muss im Einwilligungsbanner erfasst und standardmäßig blockiert werden. Abhilfe: Prüfen Sie die Cookies bei jeder Änderung an der Website und passen Sie die Konfiguration Ihrer CMP an.

**Cookie-Compliance mit DSGVO-Compliance verwechseln.** Cookies sind nur ein Teil der DSGVO. Datensicherheit (Art. 32), Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung), der Umgang mit Auftragsverarbeitern und Datenschutz-Folgenabschätzungen gehören ebenfalls dazu. Abhilfe: Verfolgen Sie einen ganzheitlichen Ansatz statt einer reinen Cookie-Perspektive.

**Eine CMP mit Standardeinstellungen betreiben.** Eine CMP zu installieren reicht nicht. Die Voreinstellungen erfüllen nicht immer die Anforderungen der Aufsichtsbehörden (fehlender Ablehnen-Button, Skripte nicht vor der Einwilligung blockiert). Abhilfe: [Wählen Sie eine passende CMP](https://www.flowconsent.com/de/blog/consent-management-plattform-cmp-auswaehlen) und konfigurieren Sie sie nach den Vorgaben von DSK und TDDDG.

**Die Höhe der Bußgelder unterschätzen.** Bußgelder treffen nicht nur Tech-Giganten. Sie richten sich nach dem Umsatz, können aber auch für kleine Unternehmen spürbar ausfallen. Hinzu kommt in Deutschland das Risiko von Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

## Checkliste: Cookie- und DSGVO-Konformität 2026

- Das [Cookie-Banner](https://www.flowconsent.com/de/blog/cookie-banner-dsgvo-konform-leitfaden) erfüllt die Anforderungen: Ablehnen-Button auf erster Ebene, gleich groß und gleich gestaltet wie Akzeptieren.
- Vor der Einwilligung wird kein nicht notwendiger Cookie gesetzt.
- Drittanbieter-Skripte (Analyse, Werbung, Social Media) sind standardmäßig blockiert.
- Der [Consent Mode v2](https://www.flowconsent.com/de/blog/consent-mode-basic-vs-advanced-vergleich) ist für Google-Tags eingerichtet (Basic-Modus für den EWR empfohlen).
- Die Einwilligung lässt sich so einfach widerrufen, wie sie erteilt wurde.
- Der Nachweis der Einwilligung wird gespeichert (wer, wann, wozu, Banner-Version).
- Die Laufzeit der Cookies ist begrenzt und in der Cookie-Richtlinie angegeben.
- Ein [Cookie-Audit](https://www.flowconsent.com/de/scan) findet regelmäßig statt (mindestens bei jeder Änderung an der Website).
- Die Cookie-Richtlinie ist aktuell, verweist auf das TDDDG statt auf das TTDSG und ist aus dem Banner heraus erreichbar.
- Die CMP-Konfiguration ist im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert.
- Drittanbieter-Tags (Facebook, LinkedIn, TikTok) werden separat blockiert, nicht nur über den Consent Mode.
- Geräteübergreifende Einwilligung wird nur unter strengen Transparenzbedingungen genutzt, falls relevant.

## Fazit

Der Rechtsrahmen für Cookies und DSGVO ist 2026 von zwei gleichzeitigen Entwicklungen geprägt. Einerseits werden die bestehenden Regeln strenger durchgesetzt: automatisierte Kontrollen, Rekordbußgelder, besonderer Fokus auf Dark Patterns und die tatsächliche Blockierung von Skripten vor der Einwilligung. Andererseits schlägt der Digital Omnibus Vereinfachungen vor, die die Einwilligungsmüdigkeit verringern könnten, insbesondere die Ausnahme für Reichweitenmessung und Einwilligungseinstellungen im Browser.

Diese Vereinfachungen gelten noch nicht. Bis dahin hat die Einhaltung der aktuellen Regeln Vorrang. Die Grundlagen bleiben dieselben: freiwillige, informierte und unmissverständliche Einwilligung, Blockierung der Skripte vor der Einwilligung, Ablehnen-Button auf erster Ebene, Nachweis der Einwilligung und regelmäßige Audits.

Um den Stand Ihrer Website zu prüfen und Tracker zu finden, die vor der Einwilligung laden, [starten Sie einen kostenlosen Scan mit FlowConsent](https://www.flowconsent.com/de/scan).

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Fragen

## Häufige Fragen zu diesem Thema.

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### Ändert das Digital Omnibus die Cookie-Regeln im Jahr 2026?

Noch nicht. Das Digital Omnibus ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der im November 2025 veröffentlicht wurde. Der Text befindet sich in der Konsultations- und Verhandlungsphase. Die aktuellen Regeln (DSGVO + ePrivacy-Richtlinie + CNIL-Leitlinien) bleiben vollständig anwendbar. Die endgültige Annahme wird frühestens Ende 2026 erwartet.

### Was sind die jüngsten CNIL-Sanktionen bezüglich Cookies?

Im September 2025 wurde Google mit 325 Millionen Euro und Shein mit 150 Millionen Euro für Cookie- und Einwilligungsverstöße sanktioniert. Im November 2025 erhielt Google eine zusätzliche Geldbuße von 90 Millionen Euro für das Setzen des NID-Cookies vor der Einwilligung. Im Januar 2026 wurden Free und Free Mobile mit insgesamt 42 Millionen Euro für Datensicherheitsmängel sanktioniert.

### Ist der Consent Mode v2 im Jahr 2026 obligatorisch?

Ja. Seit März 2024 verlangt Google die Implementierung des Consent Mode v2 für Werbetreibende, die Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum ansprechen. Ohne Consent Mode sind die Remarketing- und Conversion-Messfunktionen in Google Ads eingeschränkt oder deaktiviert.

### Wird das Digital Omnibus Cookie-Banner abschaffen?

Nein, aber es könnte sie reduzieren. Der Vorschlag sieht Einwilligungsausnahmen für aggregierte Zielgruppenmessungen vor, Einwilligungspräferenzen auf Browser-Ebene und ein Verbot, die Einwilligung innerhalb von 6 Monaten nach einer Ablehnung erneut anzufordern. Diese Maßnahmen könnten die Anzahl der Banner reduzieren, aber nicht vollständig abschaffen.

### Kontrolliert die CNIL auch KMUs bezüglich Cookies?

Ja. Die CNIL setzt nun Roboter ein, um Websites im großen Maßstab zu scannen. Im Jahr 2025 betrafen mehr als 60 % der Sanktionen KMUs. Die automatisierten Kontrollen prüfen das Setzen von Cookies vor der Einwilligung, das Vorhandensein der Schaltfläche Ablehnen und die Verwendung von Dark Patterns.

### Was ist die Multi-Geräte-Einwilligung der CNIL?

Die CNIL-Empfehlungen zur Multi-Geräte-Einwilligung, die im Januar 2026 veröffentlicht wurden, präzisieren die Bedingungen, unter denen eine auf einem Gerät erteilte Einwilligung auf andere Geräte desselben Nutzers ausgedehnt werden kann. Diese Möglichkeit ist an strenge Identifizierungs- und Transparenzbedingungen geknüpft.

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