Rechtliches

Cookie-Banner-Text: Vorlagen nach DSGVO zum Kopieren

Inhalt des Artikels

Viele Cookie-Banner-Texte wurden irgendwann von einer anderen Website übernommen und danach nie wieder angefasst. So entstehen Texte, die „Partner“ erwähnen, die es gar nicht gibt, oder die die Ablehnung hinter vagen Formulierungen verstecken. Der Text ist keine Nebensache: Nach der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO macht er die Einwilligung erst „informiert“. Ist die Formulierung falsch, kann die eingeholte Einwilligung unwirksam sein, egal wie gut das Design ist. Den vollständigen rechtlichen Rahmen (Design, Schaltflächen, vorherige Blockierung) behandelt unser Leitfaden zum DSGVO-konformen Cookie-Banner. Hier geht es um die Worte.

Die Pflicht stammt aus Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie, in Deutschland umgesetzt in § 25 TDDDG: Das Speichern oder Auslesen nicht notwendiger Cookies erfordert eine Einwilligung auf Grundlage klarer und umfassender Informationen. Die DSGVO legt fest, was eine wirksame Einwilligung ist: freiwillig, für einen bestimmten Fall, informiert und unmissverständlich. Aufsichtsbehörden wie die Datenschutzkonferenz (DSK), die CNIL oder die ICO erwarten auf der ersten Ebene des Banners:

  • Die Zwecke, konkret benannt: Reichweitenmessung, Werbung, Personalisierung, eingebettete Videos. „Zur Verbesserung Ihres Erlebnisses“ allein ist zu vage.
  • Wer Cookies setzt: Ihr Unternehmen und der Hinweis, dass Dritte beteiligt sind, mit der vollständigen Liste einen Klick entfernt.
  • Die Wahl: annehmen, ablehnen oder nach Kategorie auswählen, wobei die Ablehnung so einfach sein muss wie die Zustimmung.
  • Den Widerruf: wie man die Entscheidung später ändert, meist über einen Link oder eine schwebende Schaltfläche.
  • Einen Link zur Cookie-Richtlinie mit allen Details.

Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil Planet49 (2019) ergänzt: Zu den Informationen gehören auch die Funktionsdauer der Cookies und die Frage, ob Dritte Zugriff haben. Diese Details gehören auf die zweite Ebene und in Ihre Cookie-Richtlinie, nicht in die ersten zwei Sätze.

Ein Satz ist in der EU nicht mehr haltbar: „Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.“ Die Leitlinien des EDSA zur Einwilligung stellen klar, dass Scrollen oder Weitersurfen keine eindeutige bestätigende Handlung ist.

Vor dem Schreiben: erfassen, was Ihre Website tatsächlich setzt

Der Banner-Text muss Ihre tatsächlichen Cookies beschreiben, keine allgemeine Liste. Ein Blog mit einem datenschutzfreundlichen Analysetool braucht einen Zweck; ein Shop mit Meta und Google Ads braucht mindestens drei. Wer Werbung erwähnt, die es nicht gibt, verwirrt Besucher. Wer Werbung verschweigt, obwohl ein Pixel läuft, holt eine unwirksame Einwilligung ein.

Beginnen Sie also mit einer Bestandsaufnahme. Prüfen Sie in 30 Sekunden mit dem kostenlosen Cookie-Scanner, welche Cookies Ihre Website setzt, und ordnen Sie die Ergebnisse Kategorien zu. Unser Leitfaden zu den vier DSGVO-Cookie-Kategorien erklärt, wohin welcher Cookie gehört.

Jede Vorlage unten ist eine erste Ebene: der kurze Text, den Besucher vor ihrer Entscheidung sehen. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre eigenen.

Blog oder Unternehmenswebsite (nur Reichweitenmessung)

Wir verwenden Cookies, damit diese Website funktioniert, und mit Ihrer Einwilligung, um zu messen, wie viele Personen sie besuchen und welche Seiten gelesen werden. Sie können zustimmen, ablehnen oder Ihre Wahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen am Ende jeder Seite ändern. [Cookie-Richtlinie]

Standard-Website (Analyse und Marketing)

Wir und unsere Partner verwenden Cookies, um diese Website zu betreiben und, mit Ihrer Einwilligung, die Reichweite zu messen und Ihnen passende Werbung auf anderen Websites zu zeigen. Sie können alle akzeptieren, alle ablehnen oder nach Zweck auswählen und Ihre Wahl jederzeit ändern. [Unsere Partner] [Cookie-Richtlinie]

Onlineshop

Wir verwenden Cookies, um Ihren Warenkorb zu speichern und Ihre Zahlung abzusichern. Mit Ihrer Einwilligung setzen wir und unsere Partner [Google, Meta] außerdem Cookies ein, um Besuche zu messen und Werbung zu personalisieren. Eine Ablehnung hat keine Auswirkung auf Ihre Bestellung. Sie können Ihre Wahl jederzeit unter Cookie-Einstellungen ändern. [Cookie-Richtlinie]

SaaS- oder B2B-Website

Diese Website verwendet Cookies, die für Anmeldung und Sicherheit nötig sind. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir außerdem Analyse-Cookies, um die Nutzung unserer Seiten zu verstehen, und Marketing-Cookies, um unsere Kampagnen auf [LinkedIn, Google Ads] zu messen. Sie können zustimmen, ablehnen oder nach Kategorie auswählen. [Cookie-Richtlinie]

Website mit eingebetteten Inhalten

Einige Seiten enthalten Videos und Karten von [YouTube, Google Maps], die beim Laden eigene Cookies setzen. Mit Ihrer Einwilligung laden wir diese Inhalte und messen die Reichweite. Wenn Sie ablehnen, bleiben diese Inhalte blockiert, bis Sie sie freigeben. [Cookie-Richtlinie]

Das Muster ist immer gleich: was notwendig ist, was eine Einwilligung braucht, wer beteiligt ist, die Wahl und wie man sie ändert. Unsere Cookie-Banner-Beispiele zeigen, wie diese Texte in verschiedene Layouts passen.

Was sollte auf den Schaltflächen stehen?

Schaltflächen sind Teil des Textes, und Aufsichtsbehörden lesen sie genau. Verwenden Sie kurze, symmetrische Beschriftungen:

  • Alle akzeptieren und Alle ablehnen, nebeneinander, gleich groß und gleich gestaltet.
  • Anpassen oder Nach Kategorie auswählen für das Einstellungsfenster.
  • Auswahl speichern im Einstellungsfenster.

Vermeiden Sie Beschriftungen, die die Bedeutung verwischen: „OK“ (was genau?), „Verstanden“ (klingt nach Information, nicht nach Einwilligung), „Mehr erfahren“ als einziger Weg zur Ablehnung oder Formulierungen, die ein schlechtes Gewissen machen sollen.

Text für das Einstellungsfenster

Die zweite Ebene beschreibt jede Kategorie in ein bis zwei Sätzen und nennt die Tools.

  • Unbedingt erforderlich (immer aktiv). Diese Cookies sorgen dafür, dass die Website funktioniert: Sicherheit, Anmeldung, Warenkorb und Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl. Sie benötigen keine Einwilligung.
  • Analyse. Diese Cookies helfen uns, Besuche zu zählen und zu sehen, welche Seiten genutzt werden, um die Website zu verbessern. Eingesetztes Tool: [Google Analytics 4]. Speicherdauer: [höchstens 13 Monate].
  • Marketing. Mit diesen Cookies messen wir und unsere Partner [Meta, Google Ads] die Wirkung unserer Werbung und zeigen Ihnen passende Anzeigen auf anderen Websites.
  • Externe Inhalte. Diese Cookies setzen Drittanbieter, deren Inhalte wir einbinden, etwa [YouTube]-Videos oder [Google Maps]. Ohne sie werden diese Inhalte nicht geladen.

Kein Kästchen darf vorausgewählt sein: Der EuGH hat im Urteil Planet49 entschieden, dass ein vorab angekreuztes Kästchen keine wirksame Einwilligung ist.

Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung. Ein dauerhafter Link im Footer oder eine schwebende Schaltfläche erfüllt diesen Zweck. Übliche Beschriftungen: Cookie-Einstellungen, Cookies verwalten oder Datenschutzeinstellungen. In Ihrer Cookie-Richtlinie genügt ein Satz wie: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen am Ende jeder Seite ändern oder widerrufen.

US-Variante: CCPA und „Do Not Sell or Share“

Kalifornien arbeitet mit einem Opt-out-Modell, daher ist die Formulierung eine andere. Nach CCPA und CPRA muss ein Unternehmen, das personenbezogene Daten für kontextübergreifende Werbung verkauft oder teilt, einen Link „Do Not Sell or Share My Personal Information“ (oder alternativ „Your Privacy Choices“) anbieten und Global-Privacy-Control-Signale beachten. Ein typischer Hinweis, auf Englisch, da er sich an kalifornische Besucher richtet:

We use cookies and similar technologies for analytics and advertising. Some of this may count as "selling" or "sharing" personal information under California law. You can opt out at any time. [Do Not Sell or Share My Personal Information] [Privacy policy]

Wenn Sie Besucher in der EU und in den USA haben, zeigen Sie europäischen Besuchern den Opt-in-Banner und kalifornischen Besuchern den Opt-out-Hinweis, statt eines Textes, der keinem Rahmen gerecht wird.

Formulierungen, die Sie vermeiden sollten

  • „Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.“
  • „Wir verwenden Cookies, um Ihnen das beste Erlebnis zu bieten“, ohne weiteren Zweck.
  • „Ihre Privatsphäre ist uns wichtig“, gefolgt von einer einzigen Schaltfläche „Akzeptieren“.
  • „Unsere 847 Partner“, ohne Möglichkeit zu sehen, wer sie sind.
  • Doppelte Verneinungen wie „Abwählen, um nicht abzulehnen“.

Jede dieser Formulierungen setzt Schweigen mit Zustimmung gleich oder verschleiert die tatsächlichen Zwecke. Unser Artikel zu Cookie Dark Patterns beschreibt die Designtricks, die oft dazugehören.

Übersetzen statt kopieren

Die Einwilligung muss in einer Sprache informiert erfolgen, die Besucher verstehen. Eine Website mit deutschsprachigem Publikum braucht ihren Banner auf Deutsch, und jede Übersetzung muss dasselbe sagen: gleiche Zwecke, gleiche Partner, gleiche Schaltflächen. Halten Sie Banner, Einstellungsfenster und Cookie-Richtlinie bei jedem neuen Tool auf demselben Stand.

FlowConsent ist ein Beispiel für einen Consent-Banner, bei dem Text und Verhalten verbunden bleiben. Titel und Beschreibung des Banners werden im Builder mit Live-Vorschau bearbeitet, und der Tab Translations verwaltet jede Sprache (2 im Free-Plan, 5 in Pro). Die Standardschaltflächen halten Akzeptieren und Ablehnen gleichwertig, und Skripte bleiben blockiert, bis Besucher einwilligen. Der automatische Cookie-Scan speist die Kategorien und die Cookie-Erklärung, sodass das Einstellungsfenster zeigt, was Ihre Website tatsächlich setzt. FlowConsent ist bis 25.000 Sitzungen pro Monat kostenlos, danach kostet Pro 14,99 € pro Monat bis 100.000 Sitzungen, und die Installation dauert etwa zehn Minuten. Im Leitfaden zur Banner-Anpassung erfahren Sie, wie Sie Ihre Texte bearbeiten.

Fragen

Häufige Fragen zu diesem Thema.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten schnell.

Was muss in einem Cookie-Banner stehen?

Ein Cookie-Banner nennt die Zwecke der Cookies (Analyse, Werbung, eingebettete Inhalte), weist auf beteiligte Dritte hin und bietet an, zuzustimmen, abzulehnen oder nach Kategorie auszuwählen. Außerdem erklärt er, wie sich die Wahl später ändern lässt, und verlinkt die Cookie-Richtlinie. Zwei bis drei klare Sätze auf der ersten Ebene genügen; Details gehören ins Einstellungsfenster.

Ist „Durch die weitere Nutzung stimmen Sie Cookies zu“ noch zulässig?

Nein. Nach den Leitlinien des EDSA zur Einwilligung ist Scrollen oder Weitersurfen keine eindeutige bestätigende Handlung und damit keine Einwilligung im Sinne der DSGVO. Die deutschen Aufsichtsbehörden sehen das ebenso. Ihr Banner muss einen ausdrücklichen Klick auf eine Zustimmungsschaltfläche abwarten und darf vorher keine nicht notwendigen Cookies setzen.

Darf ich den Cookie-Banner-Text einer anderen Website übernehmen?

Die Struktur ja, den Inhalt nicht unverändert. Der Text muss die Cookies beschreiben, die Ihre eigene Website setzt: Zwecke, Tools und Partner. Ein kopierter Text, der Werbung erwähnt, die Sie nicht betreiben, führt Besucher in die Irre; einer, der ein aktives Pixel verschweigt, macht die Einwilligung unwirksam. Scannen Sie zuerst Ihre Website und passen Sie dann eine Vorlage an.

Muss ich alle Drittanbieter im Cookie-Banner nennen?

Nicht auf der ersten Ebene. Der erste Bildschirm muss darauf hinweisen, dass Dritte Cookies setzen, und die vollständige Liste mit einem Klick erreichbar machen, etwa über einen Link „Unsere Partner“ oder das Einstellungsfenster. Nach dem EuGH-Urteil Planet49 gehören Funktionsdauer und Zugriff Dritter zu den Pflichtinformationen; die detaillierte Liste steht deshalb auf der zweiten Ebene und in der Cookie-Richtlinie.

Muss der Cookie-Banner in der Sprache der Besucher sein?

Die Einwilligung muss informiert erfolgen, Besucher müssen den Text also verstehen. Eine Website mit deutschsprachigem Publikum zeigt ihren Banner daher auf Deutsch. Jede Übersetzung muss dasselbe aussagen wie das Original: gleiche Zwecke, gleiche Partner, gleiche Beschriftungen der Schaltflächen. Halten Sie Banner, Einstellungsfenster und Cookie-Richtlinie in jeder Sprache auf demselben Stand.

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